Allgemeine Beförderungsbestimmungen und Geschäftsbedingungen
Es gelten unsere allgemeinen Beförderungsbedingungen, die mit der Fahrscheinlösung anerkannt werden.
Ausfall von Fahrten und Änderungen im Programm sowie der Abfahrts- und Ankunftszeiten vorbehalten.
Für Fahrtausfall und die daraus entstehenden Folgen kann nicht gehaftet werden.
Allgemeine Beförderungsbestimmungen und Geschäftsbedingungen
Die Allgemeine Beförderungsbestimmungen und Geschäftsbedingungen gelten für die Personenschifffahrt Hennesee und alle ihr angeschlossenen Unternehmen (Kiosk).
Mit dem Erwerb eines Fahrscheins, dem Unterzeichnen einer Reservierung oder eines Personenbeförderungsvertrages erkennt der Fahrgast die nachstehenden Bedingungen als verbindlich an.
Fahrplanänderungen
Fahrplanänderungen bleiben der Personenschifffahrt Hennesee vorbehalten.
Bei Nebel, Sturm, Eisgang, technischen Defekten (MS Hennesee) oder anderen ungünstigen Witterungsbedingungen sowie Notfälle an Bord, behördlich angeordneter Sperrung der Schifffahrt auf dem Hennesee sowie Ereignissen höherer Gewalt können Fahrten durch die Personenschifffahrt Hennesee abgebrochen werden. Veranstaltungen auf dem Schiff (MS Hennesee) werden bei den o.g. Ereignissen ohne Fahrt durchs Wasser auf dem Schiff (MS Hennesee) durchgeführt. Erstattungs- und Entschädigungsansprüche sind für solche Fälle ausgeschlossen. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals und der Schiffsführer ist im Interesse eines geregelten Verkehrs und zur Sicherheit der Fahrgäste gemäß §§ 1.03/1.07/9.04/9.05/ und 9.06 der Binnenschifffahrtsstraßenordnung unbedingt Folge zu leisten.
Veranstaltungen (außerhalb der Linienfahrten)
Die Durchführung der festgesetzten Veranstaltung kann unterbleiben, wenn nicht mindestens 30 Personen (Fahrkarte-Ticket) für die betreffende Fahrt an der Abfahrtsstelle verkauft sind. Kommt eine dieser Fahrten wegen zu geringer Beteiligung nicht zur Ausführung, so wird der entrichtete Fahrpreis in voller Höhe zurückgezahlt.
Preise verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart, als Bruttopreise und schließen somit die gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Sollte es nach Vertragsabschluss zu Erhöhungen der gesetzlichen Mehrwertsteuerkommen, so sind diese Erhöhungen vom Kunden zu tragen.
Fahrscheine sind beim Einsteigen persönlich vorzuzeigen, während der Fahrt aufzubewahren und auf Verlangen der Schiffs-Crew vorzuzeigen. An Bord sollen Fahrscheine nur gelöst werden, wenn keine Kassen vorhanden oder diese geschlossen sind. Bei Fahrten über die Zielstrecke hinaus müssen Fahrscheine beim Schiffsführer oder Bootsmann spätestens beim Überschreiten der Zielstrecke unaufgefordert nachgelöst werden. Die Fahrscheine sind nur gültig am aufgedruckten Fahrtag. Wird bei einer Fahrscheinprüfung kein gültiger Fahrschein vorgelegt, so ist der erforderliche Fahrschein nachzulösen und ein Zusatzpreis von EUR 30,- zu entrichten. Die Zahlung des Zusatzfahrpreises hat sofort zu erfolgen.
Gelöste Fahrscheine werden bei nicht angetretener Fahrt nicht erstattet. Bei Reduzierung der Personenzahl bei Gruppenfahrkarten die im Vorverkauf erworben wurden, werden keine Fahrgelderstattungen vorgenommen. Dies gilt grundsätzlich für den Erwerb von Fahrscheinen an den Tageskassen sowie auch im Vorverkauf an eigenen Verkaufsstellen.
Auf Fahrten mit Platzkarten besteht nur Anspruch auf einen Platz an dem auf dem Fahrschein oder der Reservierung aufgedruckten Tisch. Ein Anspruch auf einen bestimmten Platz an diesem Tisch besteht nicht! Bei Reisegruppen ist der Reiseleiter oder Reisebegleiter für die Einhaltung der Platzreservierung verantwortlich. Fahrtunterbrechung ist nur bei Benutzung von Tageskarten und Hin- und Rückfahrkarten gestattet. Eine Rückvergütung nicht abgefahrener Strecken kann nicht gewährt werden.
Gutscheine gelten für alle von der Personenschifffahrt Hennesee zum Zeitpunkt der Einlösung angebotenen Fahrplanleistungen.
Für Gutscheine über bestimmte Leistungen kommen die Regelungen zu gelösten Fahrscheinen entsprechend zur Anwendung. Ein Anspruch auf Barauszahlung besteht nicht. Für die Einlösung des Gutscheins gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Fristbeginn ist der Schluss des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde.
Reservierte Karten sind bis 15 Minuten vor Fahrtbeginn an der Kasse abzuholen, anderenfalls erlischt die Gültigkeit der Reservierung. Es gelten die Stornierungsbedingungen. Für Charterfahrten gelten die Stornierungsbedingungen für den Personenbeförderungsvertrag.
Für Charterfahrten gilt eine Mindestmietdauer von 3 Stunden. Die Schiffe werden mit dem Regelstuhlplan bereitgestellt. Für Räumarbeiten auf Kundenwunsch wird die benötigte Zeit als zusätzliche Charterzeit berechnet.
Stornierungsbedingungen
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Zur Fristwahrung gilt der Tag des Posteinganges oder der Zeitpunkt des Mail Eingangs bei der Personenschifffahrt Hennesee. Bei Stornierungen fallen unter den nachfolgenden Bedingungen pauschalierte Stornogebühren an.
Für Reservierungen pro Person:
Als Stornierung gilt die Verringerungen der Personenzahl ebenso, wie eine Gesamtstornierung der Reservierung.
Reservierungen können bis 15 Tage vor dem Fahrtag kostenfrei storniert werden. Im Zeitraum von 14 Tagen bis 4 Tage vor dem Fahrtag um 15.00 Uhr werden 10% des Gesamtpreises der Fahrt als Stornogebühr fällig. Danach bis zum Vortag der Fahrt um 15.00 Uhr werden 50% des Gesamtpreises der Fahrt als Stornogebühr fällig. Danach oder bei Nichtantritt der Fahrt sind 100% der reservierten Leistung fällig. Für die Bereitstellung von Kontingenten für Reiseunternehmen gelten die gesonderten auf der Reservierung vermerkten Fristen zur kostenlosen Stornierung.
Für Personenbeförderungsverträge:
Nach Unterzeichnung des Personenbeförderungsvertrages bis 15 Tage vor der Veranstaltung werden 10% des Gesamtpreises der Fahrt als Stornogebühr fällig. Im Zeitraum von 14 Tagen bis 4 Tage vor der Veranstaltung um 15.00 Uhr werden 50% des Gesamtpreises der Fahrt als Stornogebühr fällig. Danach bis zum Veranstaltungstermin selbst oder bei Nichtantritt der Fahrt werden 100% des Gesamtpreises der Fahrt als Stornogebühr fällig.
Für vorbestellte gastronomische Leistungen pro Person:
Der Vertragspartner/Besteller muss der Personenschifffahrt Hennesee die endgültige Zahl der Teilnehmer spätestens drei Werktage vor dem Veranstaltungstermin bis 15:00 Uhr mitteilen, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Bei späterer Stornierung bzw. Reduzierung von gemeldeten Personenzahlen berechnen wir 100% der vereinbarten gastronomischen Leistungen. Es bleibt dem Vertragspartner/Besteller unbenommen, den Nachweis zu führen, dass keine oder wesentlich geringere Schäden, als in den vorstehenden Pauschalen oder Stornogebühren berechnet, entstanden sind.
Ermäßigungen
Folgende Ermäßigungen werden nachstehenden Personenkreisen nach Vorlage eines amtlichen Nachweises auf den vollen Fahrpreis gewährt.
Fahrpreisermäßigungen täglich |
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Kinder unter 5 Jahren (bis 3 Kinder frei) auf Linien- und Rundfahrten |
frei |
Kinder 5 bis 14 Jahre auf Linien- und Rundfahrten |
50% |
Familienkarte – zwei Erwachsene (Eltern oder Großeltern) und zwei Kindern bis 14 Jahre (Kinder oder Enkel) jedes weitere Kind 2 €. |
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Kindergruppen und Schulklassen ab 20 Personen (bis 14 Jahre) auf Linienfahrten |
10% |
je 20 Kinder eine Begleitperson |
frei |
Schwerbehinderte mit gültigem Behindertenausweis |
2,00€ |
und deren eingetragene Begleitperson auf Linienfahrten |
10% |
Gruppen ab 20 Personen auf Linien- und Rundfahrten |
10% |
Fahrpreisermäßigungen während der Linienfahrten (nicht an Feiertagen, u. Veranstaltungsfahrten) |
|
Senioren ab 60 Jahre auf Linienfahrten “Hin-u. Rückfahrt“ (nur Dienstags) |
2.00€ |
Kinder 5 bis 14 Jahre auf Linien- und Rundfahrten
Familienkarte – zwei Erwachsene (Eltern oder Großeltern) und zwei Kindern bis 14 Jahre
(Kinder oder Enkel) jedes weitere Kind 2 €.
Auf Familienkarten und bereits andere ermäßigte Fahrpreise werden keine weiteren Rabatte gewährt.
Kindergruppen und Schulklassen ab 20 Personen (bis 14 Jahre) auf Linienfahrten
je 20 Kinder eine Begleitperson
Schwerbehinderte mit gültigem Behindertenausweis
und deren eingetragene Begleitperson auf Linienfahrten
Gruppen ab 20 Personen auf Linien- und Rundfahrten
Fahrpreisermäßigungen während der Linienfahrten (nicht an Feiertagen, u. Veranstaltungsfahrten)
Senioren ab 60 Jahre auf Linienfahrten “Hin-u. Rückfahrt“ (nur Dienstags)
50%
10%
frei
€ 2,00
10%
10%
€ 2,00
Es kann jeweils nur eine Fahrpreisermäßigung in Anspruch genommen werden!
Keine Ermäßigungen werden gewährt bei: Sonderfahrten sowie Fahrten inklusive gastronomischer Leistungen. Der Anspruch auf Fahrpreisermäßigung muss vor dem Erwerb des Fahrscheines geltend gemacht werden. Bereits gelöste Fahrscheine können nicht nachträglich zurückgenommen werden. Die Personenschifffahrt Hennesee unterliegt nicht dem § 145 SGB IX.
Die Beaufsichtigung von Kindern obliegt den Eltern bzw. den Begleitpersonen. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass die Sicherheit der Kinder durch deren Verhalten an Bord und an den Anlegestellen nicht gefährdet ist.
Hunde sind an Bord kurz an der Leine zu halten.
Fahrräder können nur nach Maßgabe vorhandener Möglichkeiten transportiert werden.